ShitSTOP oder fehlendes Augenmaß?

Als am heutigen Sonntag gegen Mittag Wolken die bis dahin scheinende Sonne bedeckten, wurde in der P9 (LGS des LV Berlin) ein Vorstandstreffen des LV Berlin abgehalten. Natürlich ohne mich zu informieren, aber doch öffentlich genug, Sachverhalte im öffentlichen Protokoll zu diskutieren und vor Ort Gäste (also Nicht-Vorstands-Mitglieder) mitdiskutieren zu lassen.

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Ja, ich hatte unabsichtlich ein wenig übers Ziel bei einer mehr oder weniger bekannten Redakteurin übers Ziel hinaus geschossen, aber der ganze “Vorgang” war kleiner als klein. Die werte Dame hat sich nicht gerührt oder irgendwie ein Lebenszeichen zu irgendeinem Zeitpunkt von sich gegeben. Aber beginnen wir…

Am Anfang

Bekam ich von einem bekannten Piraten ein Tweet mit der Frage ob mich besagte Dame auch blocken würde. Ich, für meine unverblümte direkte Art berüchtigt, kloppte kurzerhand raus: Keine Ahnung, solange mich keine Journalisten blocken sondern nur Prostituierte, bin ich entspannt.

Zugegeben, im Nachhinein ein klitzekleinbisserl übers Ziel hinaus. Deshalb entschuldigte ich mich auch später bei betreffender Dame, auch wenn sie nicht angesprochen wurde, wohl aber im Text implizierend sich angesprochen gefühlt hat. Kein Problem, denn ich entschuldigte mich nicht für den Tweet sondern für die ggf. vorhandene unbeabsichtigte Verletzung ihrer Gefühle.

Allerdings begannen die “üblichen Verdächtigen” aus dem Abgeordnetenhaus Berlins, allesamt Mandatsträger im Auftrage der Piratenpartei Berlin, diesen kleinen Fauxpax maximal aufzubauschen. Zuerst versuchten sie massiv benannte Dame zu einer “Strafanzeige” zu drängen.

  1. Beleidigung ist ein Antrags-Delikt. Man stellt also keine Strafanzeige sondern einen Strafantrag.
  2. Da ich benannte Dame nicht als Prostituierte benannt habe, gibt es auch kein Fall von Beleidigung. Jura ist nun mal verdammt spitzfindisch.

Durch diesen “Push” unserer Piraten-Mandatsträger in Berlin wurde die Sache natürlich erst “bekannt”. Wobei bekannt sich wirklich in Grenzen hält. Gerade mal 2 Namenhafte Journalisten fragten kurz per Twitter nach, was denn an der Behauptung dran sei. Ich twitterte: Nichts. Denn ich hatte ja tatsächlich benannte Dame nie betitelt.

Die ganze Aktion, inklusive des verzweifelten Versuch durch einige Piraten-Mandatsträger, die Presse auf die Sache aufmerksam zu machen (wobei das Mini-Campaigning die meiste Zeit in Anspruch nahm),  nahm gerade mal ne Stunde ein. Retweeted wurde sowieso kaum. Zu der Zeit war Steinbrück DAS Thema.

Aber die “üblichen Verdächtigen” aus dem AGH (Abgeordnetenhaus Berlin) wollten nicht so recht aufgeben.

Der Antrag auf Ordnungsmaßnahme

Einige Tage später trudelte beim Vorstand des Landesverband Berlin ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme ein. Allerdings wurde ich weder informiert, noch zu dem Termin, an welchen dieser Antrag besprochen werden sollte, geladen oder mir Gelegenheit vor einer Entscheidung Gehör zu verschaffen.

Tatsächlich lässt die Berliner Satzung dies zu. Sie verlangt explizit keine vorherige Anhörung des “Beklagten”. Allerdings sollte eine Partei, auch wenn “nur” ein Landesverband, welcher sich Bürgerrechte auf die Fahnen geschrieben hat, dererlei Ansprüche übererfüllen und nicht eben gerade so.

Also erfuhr ich per Twitter – heute – von dem Antrag auf OM gegen meine Person. Nachdem ich zuerst nichts dazu im Wiki fand, wurde mir ebenfalls per Twitter ein öffentliches Piratenpad zugesandt. Der Inhalt hatte es sich in sich. Denn hier wurde massiv gegen Schutzvorschriften verstossen: Meine Mitgliedsnummer wurde klar öffentlich lesbar geschrieben. Da ich diese auf meiner Piraten-Wikiseite als auch in meiner Piratenmail-Signatur habe, ist für halbwegs aktive Mitglieder sofort ersichtlich um wen es sich hier dreht. Dies stellt einen datenschutzrechtlichen Verstoß dar.  (Anm: Stephan Bliedung versicherte mir, dass es eine mit 6 startende 4 stellige Nummer war. Ich glaube ihm. Also nicht meine Nummer.) Außerdem wurden meine Rechte auf Informationelle Selbstbestimmung (Artikel 1 und 2 GG) im selben Zuge missachtet.

Vor Ort, also auf der Vorstandssitzung, wurde mein Klarname kommuniziert. In Anwesenheit von Gästen! Richtig, normalerweise sind Anträge in welchen es um Personalien geht generell aus vorgenannten Gründen NICHT öffentlich. Dies stellt eine erheblichen Verstoß gegen die Prinzipien, Satzung und Programm der Piratenpartei dar.

Falschinformationen

Stephan Bliedung – auch bekannt als F0O0 – war sich nicht zu schade ehrenrührige Falschinformationen zu postulieren. Obwohl im Pad in der gut lesbar und sichtbaren Chatline am Rechten Rand der Hinweis kam das die Angabe im Antragstext, ich wäre bereits mehrfach Verwarnt worden in den letzten Jahren (tatsächlich wurde ich noch nie verwarnt oder habe eine OM erhalten), falsch ist, hatte Herr Bliedung nichts besseres zu tun als die Lüge zu wiederholen. Später stützte er noch ich hätte absichtlich “beleidigend” die werte Dame betitelt. Auch dies ist faktisch falsch und stellt seinerseits ein strafbares Delikt dar.

History

Interessant war auch das verkrampfte Konstrukt wie man denn nun eine Relevanz bei einem Basis-Piraten herstellen könne. Denn: Ich war im Landesverband Berlin NIE beauftragt, im Amt oder gar Mandats-Träger. Also wie will man ein Parteischädigendes Verhalten bei einer derart kleinen Sache (der einzige Effekt kam nur durch das Campaigning der “üblichen Verdächtigen” zustande) bei mir herstellen. Im Landesverband war ich stets nur einfacher Basis-Pirat.

Der Trick: Sie kramten meine alte Beauftragung von 2009/2010 beim Bund heraus. Richtig! Beim Bund! Lustigerweise wäre dann aber eigentich der LV Berlin für eine OM gar nicht zuständig. Ein Detail das einfach generös übersehen wurde.

Verhältnismäßigkeit

Jetzt aber zum eigentlich interessantesten Sachverhalt.

Wenn eine derartige kleine Bagatelle bei einer Meta-Meinungsäußerung eines einfachen Basis-Piraten bereits zu einer OM (Verweis) führt, weil man theoretisch eine “Beleidigung” implizieren könnte, auch wenn sie faktisch nicht stattgefunden hat.

Was macht dann der Vorstand des LV Berlin mit den “üblichen Verdächtigen”?

Eine kleine Auflistung:

  • Ich (Simon Lange): Keine LV-Beauftragung, Kein LV-Amt, Kein LV-Mandat
    Ein Tweet, keine Presseresonanz, habe mich dennoch entschuldigt wegen unbeabsichtigter potentieller Beleidigung.
  • Alexander Morlang: Diverse LV-Beauftragungen, Kein LV-Amt, Mandatsträger im AGH Berlin
    Regelmäßig Tweets, physische Gewalt(ua Bingen2010, Cablegate) und Mobbing, teils deutliche negative Presseresonanz, hat sich bei seinen Opfern nie entschuldigt.
  • Oliver Höfinghoff: IIRC keine LV-Beauftragungen, Kein LV-Amt, Mandatsträger im AGH Berlin
    Regelmäßig Tweets, Mobbing, Prangerseiten(Pirantifa, ua BPT Neumünster), Schwarze Listen(Pirantifa), teils deutliche negative Presseresonanz, hat sich bei seinen Opfern nie entschuldigt.
  • Christopher Lauer: Leine LV-Beauftragung, Ehemalig LV-Vorstand, Mandatsträger im AGH Berlin
    Regelmäßig Tweets, Mobbing, verbale Gewalt(siehe zB BPT Offenbach Kandidatengrillen), ignoriert Sperrfristen(zb UrHr-Reförmchen), schadet bewusst vorsätzlich Kampagnen-Arbeit des Bundes für 15min Fame(Urheberrechtskampagne), deutliche Presseresonanz, hat sich für sein Handeln aber auch bei den Opfern nie entschuldigt.

Wenn ich also für ne Bagatelle ein Verweis als Ordnungsmaßnahme bekomme. Was müssten dann benannte Mandatsträger für ihr Handeln bekommen?

Wer stellt die Anträge? Denn der Landesvorstand von Berlin hat mit der OM (Ordnungsmaßnahme) gegen meine Person die Schwelle für eine Ordnungsmaßnahme sehr sehr niedrig gelegt.

Chance?

Wenn also die Schwelle so niedrig ist, wie darf man diese Entscheidung verstehen? Denn im Vorstand in Berlin sitzen ja keine dummen Leute. Sollte es gemeint sein als Instrument das seit Jahren laufende Ad Hominem Campaigning der “üblichen Verdächtigen” im Kern zu bekämpfen?

Fein, wenn also der Preis für so ein schlagkräftiges Instrument meine OM ist, dann würde ich aus Partei-Interesse diese OM mit Würde tragen, denn dann müsste der Landesvorstand nun deutlich schwerere Ordnungsmaßnahmen aussprechen. Wenn das also gemeint war als ein Schritt in der ShitSTOP-Kampagne, dann begrüße ich das deutlich!

Aber dann erwarte ich auch wirklich das der Landesvorstand diesen Vorgaben treu bleibt und mit selben Maß die Untaten der “üblichen Verdächtigen” verurteilt. Dann würde ich sogar meinen Widerspruch zurücknehmen, welchen ich heute Nachmittag via Email an den Vorstand des Landesverband Berlin zugestellt habe.

Ich bin gespannt!

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